Demgegenüber impliziert der Inhaber zu gegebener Zeit, dh HDC, eine Person, die das Instrument vor der Fälligkeit als Gegenleistung erworben hat, ohne dass ein Defekt im Titel der Person, die das Instrument überträgt, bekannt ist.
Lesen Sie diesen Artikel, in dem wir die Unterschiede zwischen Inhaber und Inhaber zu gegebener Zeit vereinfacht haben.
Vergleichstabelle
Vergleichsgrundlage | Halter | Inhaber rechtzeitig (HDC) |
---|---|---|
Bedeutung | Ein Inhaber ist eine Person, die das verhandelbare Instrument mit seinem Namen rechtmäßig erwirbt, um die Zahlung von den haftenden Parteien zu erhalten. | Ein Inhaber zu gegebener Zeit (HDC) ist eine Person, die das Verhandlungsinstrument gegen eine Gegenleistung erworben hat, deren Zahlung noch fällig ist. |
Berücksichtigung | Nicht nötig | Notwendig |
Recht zu verklagen | Ein Inhaber kann nicht alle früheren Parteien verklagen. | Ein Inhaber kann zu gegebener Zeit alle früheren Parteien verklagen. |
Guter Glaube | Das Instrument kann in gutem Glauben erworben werden oder nicht. | Das Instrument muss in gutem Glauben beschafft werden. |
Privilegien | Vergleichsweise weniger | Mehr |
Reife | Eine Person kann vor oder nach der Fälligkeit des handelbaren Instruments Inhaber werden. | Eine Person kann zu gegebener Zeit nur vor der Fälligkeit des handelbaren Instruments Inhaber werden. |
Definition von Inhaber
Gemäß dem Negotiable Instrument Act von 1881 ist ein Inhaber eine Partei, die im eigenen Namen berechtigt ist und den Besitz des verhandelbaren Instruments, dh Rechnung, Scheck oder Scheck, rechtmäßig von einer Partei erworben hat, die es übertragen hat, durch Lieferung oder Billigung. den Betrag von den zur Zahlung erforderlichen Parteien einzuziehen.
Die Partei, die das verhandelbare Instrument überträgt, sollte rechtlich befugt sein. Dies gilt nicht für denjenigen, der das verlorene Instrument für den Inhaber zahlbar hält, und denjenigen, der sich im falschen Besitz des verhandelbaren Instruments befindet.
Definition des Inhabers zu gegebener Zeit (HDC)
Inhaber von Fälligkeiten ist der Inhaber, der das verhandelbare Instrument in Treu und Glauben gegen Entgelt erwirbt, bevor es zur Zahlung fällig wird, und ohne einen Hinweis auf einen fehlerhaften Titel der Partei, die das Instrument ihm überträgt. Daher ein Inhaber zu gegebener Zeit.
Wenn das Instrument an den Inhaber zu zahlen ist, bezieht sich HDC auf jede Person, deren Eigentümer der Wert wird, bevor der Betrag überfällig ist. Auf der anderen Seite kann HDC, wenn das Instrument auf Bestellung zahlbar ist, jede Person bedeuten, die sich vor der Fälligkeit des verhandelbaren Instruments als Empfänger oder Empfänger des verhandelbaren Instruments erwiesen hat. In beiden Fällen muss der Inhaber in beiden Fällen die Urkunde erwerben, ohne dass er davon ausgehen muss, dass der Titel der Person, die sie ausgehandelt hat, ein Titelfehler vorliegt.
Wichtige Unterschiede zwischen Inhaber und Inhaber zu gegebener Zeit
Die erheblichen Unterschiede zwischen Inhaber und Inhaber zu gegebener Zeit werden in den folgenden Punkten erörtert:
- Eine Person, die das Verhandlungsinstrument rechtmäßig mit seinem Namen für den Erhalt der Zahlung von den haftenden Parteien erwirbt, wird als Inhaber eines Verhandlungsinstruments bezeichnet. Eine Person, die das verhandelbare Instrument gegen eine Gegenleistung erworben hat und deren Zahlung noch fällig ist, wird zu gegebener Zeit als Inhaber bezeichnet.
- Ein Inhaber kann auch ohne Gegenleistung ein handelbares Instrument besitzen. Besitzen Sie im Gegensatz zu einem Inhaber zu gegebener Zeit das handelbare Instrument zur Prüfung.
- Ein Inhaber kann nicht alle früheren Parteien verklagen, während ein Inhaber zu gegebener Zeit das Recht hat, alle früheren Parteien zur Zahlung zu verklagen.
- Ein Inhaber kann das Instrument in gutem Glauben erhalten haben oder nicht. Andererseits muss der Inhaber zu gegebener Zeit ein gutmütiger Besitzer des verhandelbaren Instruments sein.
- Ein Inhaber, der sich zu gegebener Zeit gegenüber einem Inhaber befindet, genießt in vielen Situationen mehr Privilegien, wie im Fall von Instrumenten mit unbestimmten Verhältnissen, Scheinrechnungen usw.
- Eine Person kann vor oder nach der Fälligkeit des handelbaren Instruments Inhaber werden. Im Gegenteil, eine Person kann zu gegebener Zeit nur vor der Fälligkeit des handelbaren Instruments zum Inhaber werden.
Fazit
Nach Prüfung der obigen Punkte ist es klar, dass ein Inhaber und ein Inhaber zu gegebener Zeit zwei verschiedene Personen sind. Darüber hinaus muss eine Person zuerst Inhaber sein, um zu gegebener Zeit Inhaber zu werden, während sie im Fall eines Inhabers nicht zuerst ein HDC sein muss.