Im Falle einer nicht erkennbaren Straftat, bei der die Polizei weder das Recht hat, eine Person ohne Haftbefehl zu verhaften, noch ohne vorherige Zustimmung des Gerichts Ermittlungen durchzuführen, wird beim Richter eine Beschwerde eingereicht. Sowohl eine Beschwerde als auch eine FIR sind äußerst wichtig, da sie die Grundlage einer Klage bilden.
Dieser Artikelausschnitt beleuchtet den Unterschied zwischen FIR und Beschwerde.
Vergleichstabelle
Vergleichsgrundlage | Beschwerde | FIR (erster Informationsbericht) |
---|---|---|
Bedeutung | Beschwerde bezieht sich auf eine Berufung an den Richter, die die Behauptung umfasst, dass ein Verbrechen stattgefunden hat. | Die FIR schließt mit der Beschwerde ein, die der Kläger oder eine andere Person, die Kenntnis von der erkennbaren Straftat hat, bei der Polizei registriert hat. |
Format | Kein vorgeschriebenes Format | Vorgeschriebenes Format |
Gemacht um | Metropolitan Magistrate | Polizist |
Vergehen | Erkennbare und nicht erkennbare Straftat | Nur erkennbare Straftat |
Wer kann einreichen? | Jede Person, die bestimmten Ausnahmen unterliegt. | Jede Person wie die geschädigte Partei oder der Zeuge. |
Definition von Beschwerde
Der Begriff „Beschwerde“ kann als jede Art von Beschuldigung definiert werden, die einen Polizeibericht ausschließt, der mündlich an den Magistrat gerichtet ist, um ihn gemäß der Strafprozessordnung zu veranlassen, dass eine Person eine Straftat begangen hat.
Obwohl ein Polizeibericht in einem Fall auch als Beschwerde gilt, wird nach einer Untersuchung festgestellt, dass eine nicht erkennbare Straftat begangen wird. In diesem Fall gilt der Beamte, der den Bericht erstellt, als Beschwerdeführer. In einem Zivilprozess wird eine Klage als Klage bezeichnet.
Jede Person kann eine Beschwerde einreichen, außer bei Heirat und Verleumdung, bei der sich nur eine geschädigte Partei beschweren kann. In einer Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, den Täter angemessen zu bestrafen.
Definition von FIR
Der erste Informationsbericht, kurz als FIR bekannt, kann als jede Information bezeichnet werden, die den Opfern der Polizeistation vom Opfer oder dem Zeugen oder einer Person, die über die Begehung der Straftat Bescheid weiß, mündlich zur Verfügung stellt.
Der Offizier kann die vom Informanten gelieferten Informationen in dem vorgeschriebenen Format aufschreiben, wonach die von dem Offizier vorgenommene FIR vorgelesen und vom Informanten ordnungsgemäß unterschrieben wird, nachdem die bereitgestellten Einzelheiten vollständig überprüft worden sind. Eine Kopie der FIR wird dem Informanten ausgehändigt.
Die FIR ist insbesondere im Falle der Straftat von großer Bedeutung, da die Polizei erst nach Einreichung der FIR gegen den falschen Täter vorgehen kann. FIR kann das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Vorfalls oder der Straftat, den Namen und die Adresse des Informationsanbieters, die mit den Straftaten in Zusammenhang stehenden Fakten und ähnliche Einzelheiten enthalten. Sie kann in der Polizeistation des Gebiets untergebracht werden, in dem die Straftat stattgefunden hat.
Hauptunterschiede zwischen Beschwerde und FIR
Der Unterschied zwischen Beschwerde und FIR ist in den folgenden Punkten angegeben:
- Ein schriftliches Dokument, das von der Polizei vorbereitet wurde, wenn die Polizei zum ersten Mal Informationen über die Begehung einer Straftat erhält, wird als FIR oder erster Informationsbericht bezeichnet. Umgekehrt wird eine beim Magistrat eingereichte Petition, die eine Anschuldigung bezüglich der Begehung einer Straftat und ein Gebet enthält, dass der Angeklagte bestraft werden soll, als Beschwerde bezeichnet.
- Während eine Beschwerde kein vorgeschriebenes Format hat, kann FIR nur in dem gesetzlich vorgeschriebenen Format registriert werden.
- Eine Beschwerde kann beim Stadtverwaltungsgericht eingereicht werden, während ein Informant oder Kläger eine FIR-Anzeige beim Polizeibeamten der jeweiligen Polizeistation einreichen kann.
- Die Beschwerde gilt sowohl für erkennbare als auch für nicht erkennbare Straftaten. Im Gegensatz dazu werden bei FIR nur erkennbare Straftaten erfasst.
- Jede Person kann eine Beschwerde beim Richter wegen der Straftat einlegen, außer im Falle von Eheschließung und Verleumdung, bei der nur eine geschädigte Partei Beschwerde einlegen kann. Im Gegenteil: Jede Person, die eine misshandelte Partei ist, Zeuge ist oder Kenntnis von der Straftat hat, kann eine FIR-Klage einreichen.
Fazit
Der erste Informationsbericht ist nichts anderes als die vom diensthabenden Polizeibeamten erfassten Informationen bezüglich einer Straftat durch eine Person. Andererseits ist eine Beschwerde eine Form der Beschwerde an den Richter, die eine Straftat betrifft und ein Ersuchen um Gerechtigkeit verlangt.