Bei der Nominierung steht das durch die Police gesicherte Vermögen oder der durch die Police gesicherte Betrag dem Versicherten zur Verfügung, bis er / sie lebt und die als Nominee ernannte Person nur zum wirtschaftlichen Interesse ist. Bei der Abtretung geht der Vermögensgegenstand bzw. die Versicherungssumme hingegen auf den Abtretungsempfänger über, da er / sie den Titel oder das Eigentum und die Zinsen der Versicherungspolice erhält. Schauen Sie sich den Artikel an, um die Unterschiede zwischen Nominierung und Zuordnung zu erfahren.
Vergleichstabelle
Vergleichsgrundlage | Nominierung | Zuordnung |
---|---|---|
Bedeutung | Die Nominierung beinhaltet die Ernennung einer Person durch den Versicherungsnehmer, um die Versicherungsleistungen im Todesfall zu erhalten. | Abtretung, Andeutung, Abtretung von Recht, Titel und Interesse der Police an eine andere Person. |
Bescheinigung | Bei der Nominierung ist keine Bestätigung erforderlich. | Bei der Zuordnung ist eine Bestätigung erforderlich. |
Berücksichtigung | Es beinhaltet keine Rücksichtnahme. | Es kann Rücksichtnahme erfordern. |
Recht zu verklagen | Der Kandidat hat kein Recht, im Rahmen der Police Klage zu erheben. | Der Bevollmächtigte hat das Recht, eine Klage zu erheben. |
Zweck | Um dem Begünstigten zu helfen, den Versicherungsbetrag einzuziehen, wenn er zur Zahlung fällig wird. | Alle Rechte und Interessen zugunsten des Abtretenden übertragen. |
Widerruf | Kann mehrmals geändert oder widerrufen werden. | Kann während der Laufzeit ein oder zwei Mal widerrufen werden. |
Gefallen | Im Allgemeinen für unmittelbare Verwandte gemacht. | Kann zugunsten der unmittelbaren Angehörigen oder der externen Partei gemacht werden. |
Definition der Nominierung
In der Lebensversicherung kann die Nominierung als Fazilität verstanden werden, die es dem Versicherungsnehmer oder Versicherten erlaubt, eine Person zu benennen, die den Versicherungsbetrag im Todesfall des Versicherungsnehmers beanspruchen kann. Wenn ein Minderjähriger zum Nominee ernannt wird, sollte ein Major angegeben werden, um das durch die Police gesicherte Geld nach dem Ableben des Versicherten zu erhalten.
Der Versicherungsnehmer kann entweder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder jederzeit vor Ablauf der Laufzeit eine Nominierung vornehmen. Der Versicherungsnehmer darf die Nominierung während der Laufzeit der Police ändern, indem er eine neue Nominierung vornimmt, die entweder durch Text in der Policy oder durch eine Bestätigung der Policy aufgenommen werden sollte, um wirksam zu werden.
Wenn die Police ausläuft, während der Versicherte lebt, oder wenn der Kandidat vor Ablauf der Police stirbt, wird der Versicherungsbetrag an den Versicherungsnehmer oder seinen gesetzlichen Erben oder Vertreter gezahlt.
Definition der Zuordnung
Abtretung, wie der Name vermuten lässt, ist die rechtliche Übertragung von Rechten vom Versicherungsnehmer an den Abtretungsempfänger, um die im Versicherungsvertrag angegebenen Leistungen zu erhalten. Es wird in der Regel aus Liebe und Zuneigung zu den Familienmitgliedern oder zur angemessenen Rücksichtnahme auf Dritte hergestellt.
Die Abtretung kann entweder durch eine Bestätigung auf der Police oder durch ein separates Instrument erfolgen, das vom Abtretenden oder seinem Vertreter ordnungsgemäß unterzeichnet wurde. Die Unterschrift muss von mindestens einer vertragsberechtigten Person bezeugt werden. Sie wird ab dem Tag wirksam, an dem die Dokumente in ordnungsgemäßer Reihenfolge bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.
Im Allgemeinen wird in dem Richtliniendokument Platz für die Bestätigung gegeben, damit der Inhaber die Zuweisungserklärung zusammen mit den Gründen dafür anbringen kann.
Die Leistungen in der Police ergeben sich aus Überlebens- und Todesfallleistungen. Alle Lebensversicherungen bieten Todesfallleistungen, aber die Überlebensleistungen beziehen sich auf die Laufzeitenleistungen der Police, die eine versteckte Anlagekomponente beinhaltet.
Hauptunterschiede zwischen Nominierung und Zuordnung
Der Unterschied zwischen Nominierung und Abtretung kann aus folgenden Gründen eindeutig gezogen werden:
- Die Ernennung einer Person durch den Versicherten, um den durch die Police gesicherten Betrag nach dem Ableben des Versicherten zu erhalten, wird als Nominierung bezeichnet. Andererseits bezieht sich die Abtretung darauf, das Recht, das Eigentum und das Interesse an der Richtlinie an eine andere Person abzutreten.
- Bei der Nominierung ist keine Zeugnispflicht durch den Zeugen erforderlich. Umgekehrt ist im Fall der Abtretung eine Bescheinigung durch mindestens einen Zeugen erforderlich.
- Bei der Nominierung gibt es keine Gegenleistung. Im Gegensatz dazu kann die Zuordnung mit oder ohne Rücksicht erfolgen.
- Die Nominierung berechtigt den Nominierten nicht zur Klage gemäß der Police. Im Gegenteil, die Abtretung berechtigt den Abtretungsberechtigten im Rahmen der Police zu klagen.
- Die Nominierung dient dazu, den Begünstigten zu helfen, den Versicherungsbetrag bei Fälligkeit zur Zahlung zu bringen. Mit der Abtretung sollen dagegen alle Rechte und Interessen zugunsten des Erwerbers übertragen werden.
- Die Nominierung kann mehrmals widerrufen oder geändert werden, während die Zuweisung während der Vertragslaufzeit nur ein- oder zweimal aufgehoben werden kann.
- Die Nominierung erfolgt zugunsten der unmittelbaren Angehörigen. Im Gegensatz dazu erfolgt die Abtretung zugunsten der unmittelbaren Angehörigen oder der externen Partei.
Fazit
Im Großen und Ganzen betont eine Nominierung nur die Hände, an die die Versicherungssumme nach dem Tod des Versicherten gezahlt werden muss, so dass das Versicherungsunternehmen die gemäß der Police gültigen Verbindlichkeiten freigibt. Der Betrag kann jedoch von den gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Die Abtretung erfolgt in der Regel durch den Versicherungsnehmer aus Liebe zu den unmittelbaren Angehörigen oder auch zu bestimmten Rücksichten von außen. Die Abtretung ohne Gegenleistung an eine externe Partei unterliegt einer detaillierten Prüfung, da sie als mögliche Geldwäsche angesehen wird.